§ 1
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung
von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern
durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande
kommt. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652
ff. BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze
unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
§ 2
Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Maklerprovision
ermittelt sich wie folgt: - bei der Vermittlung von Haus- und Grundbesitz
sowie Baugrundstücken und Eigentumswohnungen beträgt die Vermittlungsprovision
3,57 % (incl. der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) vom
vereinbarten Gesamtkaufpreis.
§ 3
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung
bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist.
Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und
zahlbar 8 Tage nach Rechnungserhalt.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder
aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen
gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der
Abschluss eines Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen
Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche
Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit
Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere
Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns
unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 4
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich
und uneingeschränkt tätig zu werden.
§ 5
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber
und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind
direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme
auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich
an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der
eigenen Abschlusstätigkeit.
b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte
Frist erteilt: diese beträgt längstens 2 Jahre und ist ansonsten
im Alleinauftrag individuell vereinbart worden.
§ 6
Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei
bekannt zu geben.
§ 7
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin
ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer
Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§ 8
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist
der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich
zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch
auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§ 9
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen
Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem
wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten
Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung,
Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.
§ 10
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum
Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz
für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung vor
vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der
Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst
erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte
Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber
des Interessenten, verpflichtet Sie in voller Höhe zur angeführten
Provisionszahlung.
§ 11
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten
Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum oder
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind
uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem
Verhalten ausgeschlossen.
§ 12
a) Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
c) An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist in Iserlohn.